Untere Bauaufsichtsbehörde
Die Untere Bauaufsichtsbehörde sorgt dafür, dass bei der Bebauung und Nutzung von Grundstücken die Anforderungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie die Rechte der Nachbarn und Gemeinden beachtet werden.
Öffentlich-rechtliche Vorschriften sind dabei neben der Thüringer Bauordnung (ThürBO) und der auf sie gestützten Vorschriften auch alle anderen baurechtlichen Vorschriften, vor allem das Baugesetzbuch und die auf seiner Grundlage erlassenen Rechtsvorschriften.
Wir sind ein wichtiger Ansprechpartner für Architekten, Bauingenieure und Bauherrn. Die Bauaufsichtsbehörde prüft, genehmigt und ordnet in allen bauordnungs- und bauplanungsrechtlichen Verfahren an.
Der Unteren Bauaufsichtsbehörde obliegt die Bearbeitung folgender Vorgänge:
- Abgeschlossenheitsbescheinigungen
- Bauanträge
- Bauvoranfragen
- Nutzungsänderungsanträge
- Abbruchanzeigen
- Anträge auf Genehmigung von Werbeanlagen
- Überprüfung ordnungswidriger Bauten
- Eintragungen von Baulasten und Führen des Baulastenverzeichnisses
- Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis
- Sonstiges wie Abnahme fliegender Bauten (zum Beispiel Festzelte, Bühnen, Fahrgeschäfte etc.)
Kontakt Bauordnungsamt
Amtsleiter: Herr Arnold
Telefon: 03695 616501(Zeigt auf eine Telefonnummer)
Fax: 03695 616599(Zeigt auf eine Telefonnummer)
E-Mail: E-Mail an das Bauordnungsamt senden(Zeigt auf eine Email Adresse)
Besucheranschrift
Erzberger Allee 14
36433 Bad Salzungen
Postanschrift
Postfach 11 65
36421 Bad Salzungen
| Tag | Öffnungszeiten |
|---|---|
| Montag | 09:00 - 12:00 Uhr & 13:00 - 16:00 Uhr |
| Dienstag | 09:00 - 12:00 Uhr & 13:00 - 16:00 Uhr |
| Mittwoch | Geschlossen |
| Donnerstag | 09:00 - 12:00 Uhr & 13:00 - 17:30 Uhr |
| Freitag | 09:00 - 12:00 Uhr |
| Samstag | Geschlossen |
| Sonntag | Geschlossen |