Was gilt ab 2. Juni in Thüringen bei welcher Inzidenz
Ab Mittwoch 2. Juni gilt die Vierte Verordnung zur Änderung der Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung in Thüringen und damit auch im Wartburgkreis. Hier finden Sie im Überblick, welche Bestimmungen bei welchem Inzidenzwert gelten:
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