Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung
Aufgrund des § 114 in Verbindung mit § 55 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 288), erlässt der Wartburgkreis die folgende, vom Kreistag am 26.11.2024 beschlossene Haushaltssatzung.
§ 1 Gesamtbetrag der Einnahmen und Ausgaben
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt.
Er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 267.609.900 €
und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 30.420.500 €
ab.
§ 2 Kreditermächtigung
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 31.425.300 € festgesetzt.
§ 4 Kreis- und Schulumlage
Der Umlagesatz der Kreisumlage wird bei einem Umlagesoll von 69.919.400 € auf 34,694 % festgesetzt. Das entspricht bei 159.028 Einwohnern des Landkreises einer durchschnittlichen Kreisumlage von 439,67 € pro Kreiseinwohner.
Der Umlagesatz der Schulumlage wird bei einem Umlagesoll von 5.465.600 € auf 3,737 % festgesetzt. Das entspricht bei 116.211 Einwohnern des Landkreises einer durchschnittlichen Schulumlage von 47,03 € pro Kreiseinwohner.
Die Kreisumlage und Schulumlage sind jeweils mit einem Zwölftel des Jahresbetrages am 25. eines jeden Monats fällig. Für rückständige Beträge (bei der Kreisumlage und / oder Schulumlage) können von den säumigen Gemeinden Verzugszinsen in Höhe von 3 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gefordert werden.
§ 5 Höchstbetrag der Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 10.000.000 € festgesetzt.
§ 6 Stellenplan
Es gilt der vom Kreistag am 26.11.2024 beschlossene Stellenplan.
Der Landrat ist ermächtigt, haushaltsrechtliche Maßnahmen zu treffen, die sich aus der Anpassung an das Besoldungsrecht, an andere gesetzliche Bestimmungen oder an das Tarifrecht zwingend ergeben. Er kann frei werdende Planstellen für andere Bereiche in Anspruch nehmen.
§ 7 In-Kraft-Treten
Die Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.
Bad Salzungen, 10.12.2024
LANDRAT DES
WARTBURGKREISES
Dr. Brodführer
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG DER HAUSHALTSSATZUNG 2 0 2 5
Die vorstehende Haushaltssatzung 2025 wird öffentlich bekannt gemacht.
Das Thüringer Landesverwaltungsamt hat mit Schreiben vom 29. November 2024 und 09. Dezember 2024, Az.: 5090-240-1512/187 den Eingang der Haushaltssatzung einschließlich Anlagen des Landkreises Wartburgkreis für das Haushaltsjahr 2025 bestätigt.
Es hat folgenden Wortlaut:
„Die vorgelegte Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.
[…]
Bei der Überprüfung der Haushaltssatzung ergaben sich keine Feststellungen, die eine Beanstandung des Beschlusses über die Haushaltssatzung begründen würden.
[…]
Die vorzeitige Bekanntmachung gemäß § 57 Abs. 3 Satz 2 i. V. m. § 21 Abs. 3 Satz 3 ThürKO wird ausdrücklich zugelassen.
[…]
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
gez. Axel Scheid
Referatsleiter
Auslegungshinweis
Die Haushaltssatzung 2025 liegt zur Einsichtnahme in der Zeit vom 24. Dezember 2024 bis einschließlich 06. Januar 2025 (außer Samstag, Sonntag und Feiertag)
im Landratsamt Wartburgkreis,
Erzberger Allee 14, Zimmer 231,
36433 Bad Salzungen
Montag von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
öffentlich aus.
Darüber hinaus ist eine Einsichtnahme bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung 2025 unter oben genannter Anschrift möglich.
Die Haushaltssatzung des Wartburgkreises für das Jahr 2025 ist ebenfalls auf der Homepage des Wartburgkreises unter https://www.wartburgkreis.de/leben-im-wartburgkreis/landkreis-politik/haushalt(Zeigt auf eine externe Webseite) zu finden.
Bad Salzungen, den 10.12.2024
LANDRAT DES WARTBURGKREISES
Dr. Brodführer
Aufgrund des § 114 in Verbindung mit § 55 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127), erlässt der Wartburgkreis die folgende, vom Kreistag am 19. Dezember 2023 beschlossene Haushaltssatzung.
§ 1
Gesamtbetrag der Einnahmen und Ausgaben
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt.
Er schließt im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und
Ausgaben mit 251.046.300 €
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und
Ausgaben mit 39.328.200 €
ab.
§ 2
Kreditermächtigung
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 14.427.200 € festgesetzt.
§ 4
Kreis- und Schulumlage
Der Umlagesatz der Kreisumlage wird bei einem Umlagesoll von 65.914.300 € auf 33,782 % festgesetzt. Das entspricht bei 159.355 Einwohnern des Landkreises einer durchschnittlichen Kreisumlage von 413,63 € pro Kreiseinwohner.
Der Umlagesatz der Schulumlage wird bei einem Umlagesoll von 3.778.400 € auf 2,635 % festgesetzt. Das entspricht bei 116.947 Einwohnern des Landkreises einer durchschnittlichen Schulumlage von 32,31 € pro Kreiseinwohner.
Die Kreisumlage und Schulumlage sind jeweils mit einem Zwölftel des Jahresbetrages am 25. eines jeden Monats fällig. Für rückständige Beträge (bei der Kreisumlage und / oder Schulumlage) können von den säumigen Gemeinden Verzugszinsen in Höhe von 3 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gefordert werden.
§ 5
Höchstbetrag der Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 10.000.000 € festgesetzt.
§ 6
Stellenplan
Es gilt der vom Kreistag am 19. Dezember 2023 beschlossene Stellenplan.
Der Landrat ist ermächtigt, haushaltsrechtliche Maßnahmen zu treffen, die sich aus der Anpassung an das Besoldungsrecht, an andere gesetzliche Bestimmungen oder an das Tarifrecht zwingend ergeben. Er kann frei werdende Planstellen für andere Bereiche in Anspruch nehmen.
§ 7
In-Kraft-Treten
Die Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.
Bad Salzungen, 05.02.2024
LANDRAT DES WARTBURGKREISES
Krebs (Siegel)
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG DER HAUSHALTSSATZUNG 2024
Die vorstehende Haushaltssatzung 2024 wird öffentlich bekannt gemacht.
Das Thüringer Landesverwaltungsamt hat mit Schreiben vom 18. und 29. Januar 2024, Az.: 5090-240-1512/121 den Eingang der Haushaltssatzung einschließlich Anlagen des Landkreises Wartburgkreis für das Haushaltsjahr 2024 bestätigt.
Es hat folgenden Wortlaut:
„Die vorgelegte Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.
[…]
Bei der Überprüfung der Haushaltssatzung ergaben sich keine Feststellungen,
die eine Beanstandung des Beschlusses über die Haushaltssatzung
begründen würden.
[…]
Die vorzeitige Bekanntmachung gemäß § 57 Abs. 3 Satz 2 i. V. m. § 21 Abs. 3
Satz 3 ThürKO wird ausdrücklich zugelassen.
[…]
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
gez. Axel Scheid
Referatsleiter“
Auslegungshinweis
Die Haushaltssatzung 2024 liegt zur Einsichtnahme in der Zeit vom
13. Februar 2024 bis einschließlich 26. Februar 2024
(außer Samstag, Sonntag und Feiertag)
im Landratsamt Wartburgkreis,
Erzberger Allee 14, Zimmer 231,
36433 Bad Salzungen
Montag von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr & 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
öffentlich aus.
Darüber hinaus ist eine Einsichtnahme bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung 2024 unter oben genannter Anschrift möglich.
Die Haushaltssatzung des Wartburgkreises für das Jahr 2024 ist ebenfalls auf der Homepage des Wartburgkreises unter https://www.wartburgkreis.de/leben-im-wartburgkreis/landkreis-politik/haushalt zu finden.
Bad Salzungen, den 05.02.2024
LANDRAT DES WARTBURGKREISES
Krebs