Ehrenamtsförderung
Finanzielle Unterstützung fürs Ehrenamt
Die Thüringer Ehrenamtsstiftung stellt jährlich Mittel zur Verfügung, die dazu dienen sollen, das Ehrenamt zu fördern bzw. den vielen Freiwilligen in gebührender Form „Danke“ zu sagen. Die Zuwendungsempfänger sollen dabei unterstützt werden, in ihrem Zuständigkeitsbereich das ehrenamtliche Engagement zu fördern und zu würdigen.
- Ein Rechtsanspruch des Antragstellers auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht, es wird auf Grund pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Mittel entschieden.
- Zuwendungen sind dazu bestimmt:
- besondere Maßnahmen zu finanzieren, um Menschen für das Ehrenamt zu gewinnen und zu motivieren, bei der Ausübung des Ehrenamtes zu unterstützen und diese dauerhaft zu sichern
- Veranstaltungen durchzuführen, auf denen Personen oder Personengruppen, die ehrenamtliche Tätigkeiten verrichten, öffentlich ausgezeichnet werden
- individuelle Würdigungen ehrenamtlich Tätiger, z. B. durch Ehrungen und Preise vorzunehmen
- Öffentlichkeitsarbeit zur Förderung von ehrenamtlicher Tätigkeit zu unterstützen
- ehrenamtlich Tätigen Aus-, Fort- und Weiterbildungen, die ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit von Nutzen sind, anzubieten
- die Entwicklung und die Betreuung von Vernetzungsprojekten von Trägern gemeinnütziger ehrenamtlicher Tätigkeit sowie Modellprojekte zu fördern
- das ehrenamtliche Engagement älterer Arbeitsloser zu honorieren
- sowie neue Formen des Ehrenamtes zu fördern
- Antragstellung ist bis 31. März eines Jahres an das Landratsamt Wartburgkreis möglich
Hinweis zum Versicherungsschutz
Ein selbstorganisiertes Ehrenamt in Thüringen ist unter der Voraussetzung einer Registrierung von: Name, Vorname; Anschrift und Einsatzort der ehrenamtlich Engagierten durch die Unfall- und Haftpflichtversicherung der Thüringer Ehrenamtsstiftung abgesichert. Melden Sie sich dazu bei dem externen Ansprechpartner der SV SparkassenVersicherung - Herrn Klett unter der Telefonnummer 0151/12 56 90 18.
Wer im Rahmen einer Initiative tätig ist, sollte die Aktivitäten schriftlich festhalten. Der Name und das Wirken/Ziel der Initiative, Teilnehmer, eventuell Protokolle der Einsätze können hier für die Nachweispflicht im Schadensfall dienen. Kein Versicherungsschutz besteht jedoch für Fahrten im eigenen/privaten KFZ.
Förderprogramm „Aktiv vor Ort“
Bei der Thüringer Ehrenamtsstiftung können wieder Anträge für das Förderprogramm „Aktiv vor Ort“ gestellt werden. Dafür steht von diesem Jahr an das digitale Förderportal der Thüringer Ehrenamtsstiftung zur Verfügung.
Die Förderung richtet sich wie bisher an gemeinnützige Organisationen und Initiativen vorwiegend im ländlichen Raum. Unterstützt werden vor allem Vorhaben in den Bereichen: Brauchtumspflege, Kinder- und Jugendarbeit, Kultur, Senioren, Inklusion, Umwelt- und Denkmalschutz sowie Dorferneuerung. Gefördert werden u. a. Maßnahmen zur Digitalisierung der Vereinsarbeit, Fahrtkosten, Öffentlichkeitsarbeit, Pflichtversicherungen, Büro- und Verbrauchsmaterialien sowie die Würdigung freiwillig Engagierter. Die maximale Förderhöhe beträgt 5.000 Euro pro Antrag. Wichtig: Förderfähig sind auch Maßnahmen, die im Jahr 2025 bereits durchgeführt wurden oder noch geplant sind.
Download Ehrenamtsförderung
Kontakt Ehrenamt
Bei allen Fragen rund um das Thema Ehrenamt können Sie sich wenden an:
Telefon: 03695 615105(Zeigt auf eine Telefonnummer) oder 03695 615111(Zeigt auf eine Telefonnummer)
Fax: 03695 615199(Zeigt auf eine Telefonnummer)
E-Mail: E-Mail an Ehrenamt senden(Zeigt auf eine Email Adresse)