Amtsärztlicher Dienst
Der Amtsärztliche Dienst führt auf Anordnung von Behörden und Gerichten sowie für Privatpersonen ärztliche und amtsärztliche Untersuchungen, Begutachtungen und Stellungnahmen nach gesetzlichen Vorschriften durch.
Amtsärztliche Zeugnisse werden unparteiisch, objektiv und neutral erstellt. Die Begutachtungen erfolgen angemessen und mit der Auswahl an Zusatzuntersuchungen, die auf den Gutachtenzweck bezogen sind.
Dem Amtsärztliche Dienst ist die Medizinalaufsicht zugeordnet.
- Verbeamtung auf Widerruf, Probe- und Lebenszeit
- Feststellung oder Ausschluss von Dienstfähigkeit (nach Auftrag)
- Dienstunfallverfahren
- Beihilfefähigkeit von medizinischen Aufwendungen wie:
- stationäre Rehabilitationsmaßnahmen, ambulante Heilkuren und Müttergenesungskuren
- medizinische Behandlungen oder diagnostische Verfahren sowie Heil- und Hilfsmittelverordnungen
- Untersuchungen für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes vor- und während des Arbeitsverhältnisses bei entsprechender Begründung durch den Arbeitgeber
- Verhandlungsfähigkeit
- Haftfähigkeit
- Vernehmungsfähigkeit
- Erwerbsfähigkeit (als Auftrag von Familiengerichten)
Begutachtung von Migranten bei Rückführung / Abschiebung (Reisefähigkeit)