Händewaschen

Informationen zum Gesundheitszeugnis

Wir bieten für die Bürgerinnen und Bürger des Wartburgkreises die Belehrung und Ausstellung der Bescheinigung nach § 43 Abs. 1 des Infektionsschutzgesetzes (Belehrung zum beruflichen Umgang mit Lebensmitteln, Gesundheitspass, Gesundheitszeugnis) gegen Gebühr sowie die Ausstellung eines Duplikats dieser Bescheinigung gegen Gebühr an.

Das amtliche Gesundheitszeugnis - Belehrung nach § 42, 43 Infektionsschutzgesetz wird häufig auch GZ, Gesundheitspass, Hygienezeugnis oder ähnlich genannt, und ist nicht zu verwechseln mit einem amtsärztlichen Zeugnis.

Personen, die gewerbsmäßig folgende Lebensmittel herstellen, behandeln oder in den Verkehr bringen:

1.   Fleisch, Geflügelfleisch und Erzeugnisse daraus

2.  Milch du Erzeugnisse auf Milchbasis

3.  Fische, Krebse oder Weichtiere und   Erzeugnisse daraus

4.  Eiprodukte

5.  Säuglings- oder Kleinkindernahrung

6.  Speiseeis und Speiseeishalberzeugnisse

7.  Backwaren mit nicht durchgebackener oder   durcherhitzter Füllung oder Auflage

8.  Feinkost-, Rohkost- und Kartoffelsalate,   Marinaden, Nahrungshefen, Mayonnaisen und   andere emulgierte Soßen

9.  Sprossen und Keimlinge zum Rohverzehr sowie   Samen zur Herstellung von Sprossen und   Keimlingen zum Rohverzehr

und dabei mit ihnen direkt (mit der Hand) oder indirekt über Bedarfsgegenstände (z.B. Geschirr, Besteck und andere Arbeitsmaterialien) in Berührung kommen
oder
in Küchen von Gaststätten, Restaurants, Kantinen Cafés oder sonstigen Einrichtungen mit und zur Gemeinschaftsverpflegung tätig sind.  

Zuerst werden allgemeine Informationen vermittelt: Eine DVD über gesetzliche Bestimmungen und persönliche Hygienemaßnahmen wird angeschaut.
Anschließend werden Sie in Form einer Gruppenbelehrung auf vertiefende und aktuelle Inhalte hingewiesen.
Anschließend werden praxisnahe Fotos mit verschiedenen hygienischen Mängeln erläutert und ausgewertet.
Mit der abschließenden Einzelbelehrung wird das Gesundheitszeugnis überreicht.

Die Veranstaltung dauert ca.  45 bis 60 Minuten, je nach Teilnehmerzahl.
Am Ende erhält jeder/e Teilnehmer/in ein persönliches Dokument.
Das Nachweisheft ist ein Leben lang und deutschlandweit gültig.

In Eisenach als auch in Bad Salzungen werden wöchentlich jeden Donnerstag jeweils zwei Termine für die Belehrungsveranstaltung angeboten.
Für diese können online Termine reserviert werden.
Ab einer Teilnehmerzahl von 10 Personen bieten wir nach Rücksprache die Belehrung auch vor Ort im Betrieb oder Verein an.

Direkter Link zur Onlineterminvergabe(Zeigt auf eine externe Webseite)

Online-Terminvergabe

Zur Erstellung einer persönlichen Quittung bitten wir Sie den Personalausweis mitzubringen. Wir berechnen pro Gesundheitszeugnis 30 €, für die Ausstellung eines Duplikates 8 €.
Bezahlung nur mit EC-Karte möglich.
Für Schüler mit Wohnsitz im Wartburgkreis ist die Belehrung, mit Vorlage eines gültigen Schülerausweises, kostenfrei.

Bestätigung Sorgeberechtigter für minderjährige Teilnehmer  (pdf, 174 KB)