Pflegefamilie
Es gibt unterschiedliche Gründe, warum Kinder zeitlich befristet oder auf Dauer nicht in ihrem Elternhaus leben können. Für diese Kinder werden stetig Familien, Paare oder auch Einzelpersonen gesucht, die bereit sind, Pflegemutter/ -vater oder Pflegeeltern zu werden und Kinder in „Vollzeitpflege“ in ihren Haushalt aufzunehmen.
Als Pflegepersonen leisten Sie durch Ihr Engagement einen wertvollen Beitrag für die Kinder- und Jugendhilfe, indem Sie einem Kind ein liebesvolles Zuhause bieten und ihnen durch Zuwendung, Erziehung und Betreuung die Voraussetzungen schaffen, die es für eine positive Entwicklung benötigt.
Das Leben eines Kindes in einer Pflegefamilie wird formal unter dem Begriff „Vollzeitpflege“ im § 33 Sozialgesetzbuch 8. Buch (SGB VIII), als eine Leistung des Jugendamtes als Hilfe zur Erziehung, geführt. Bei der Vollzeitpflege wird zwischen einem zeitlich befristeten Pflegeverhältnis und einem auf Dauer ausgelegtem Pflegeverhältnis unterschieden.
Pflegekinder werden in diesem Zusammenhang bei überprüften Pflegepersonen oder -familien untergebracht. Dies können für das Kind völlig fremde Personen (Fremdpflege) oder aus dem Lebensumfeld des Kindes stammende Personen (Netzwerkpflege) sein. Auch ein Aufwachsen innerhalb der erweiterten Herkunftsfamilie, beispielsweise bei Großeltern oder Tante und Onkel (Verwandtenpflege), ist möglich.
Die Umstände, die zu einer Fremdunterbringung eines Kindes durch das Jugendamt führen und ein Kind zu einem Pflegekind machen, sind sehr vielfältig und oft komplex. Mögliche Ursachen können schwierige Lebensumstände innerhalb der Herkunftsfamilie sein, eine Gefährdung des Wohles des Kindes durch Unterversorgung, Verwahrlosung, Gewalt und/ oder eine fehlende adäquate Erziehung des Kindes seitens der Eltern. In der Folge sind viele Pflegkinder zu dem Zeitpunkt der Vermittlung in eine Pflegestelle in ihrer Entwicklung bedroht oder gar verzögert. Aufgrund frühkindlicher Erfahrungen können Kinder Symptome, wie Ängstlichkeit, Distanzlosigkeit, motorische Unruhe, Trotz und Aggressivität aufweisen.
„Man kann die Kinder aus der Familie nehmen, aber nicht die Familie aus den Kindern.“
(Riet Portengen)
Der Einzug eines Kindes in eine Pflegefamilie bedeutet für das Kind, sich von seinen bisherigen Beziehungen zu lösen und möglicherweise zu vorerst fremden Menschen neue Beziehungen einzugehen. Dies stellt eine Herausforderung sowohl für das Kind, als auch für die Pflegepersonen dar. Auch leibliche Eltern müssen sich von ihrem Kind trennen und erleben oftmals Gefühle, wie Wut, Trauer oder Scham. Um dem Kind eine gesunde Entwicklung ohne Loyalitätskonflikte zu ermöglichen, erfordert die Zusammenarbeit zwischen den leiblichen Eltern und der Pflegefamilie im gesamten weiteren Verlauf der Vollzeitpflege gegenseitiges Verständnis, Offenheit und Toleranz.
Hierbei erhalten Pflegefamilien eine zuverlässige und kompetente Begleitung durch den Pflegekinderdienst des Jugendamtes.
Die Motivation, ein Kind anderer Eltern in die eigene Familie aufzunehmen, unterliegt verschiedenen Faktoren und ist mintunter unterschiedlich.
Grundsätzlich müssen Pflegeeltern keine pädagogische Vor- oder Ausbildung vorweisen. Sowohl verheiratete und unverheiratete Paare, Einzelpersonen, gleichgeschlechtliche Paare und Personen mit und ohne leibliche Kinder können sich im Jugendamt um die Aufnahme eines Pflegekindes bewerben.
Die Feststellung einer Eignung als Pflegeperson ist entscheidend auf dem Weg zur Pflegeperson oder Pflegefamilie. Neben persönlichen Voraussetzungen, wie Toleranz, emotionale Stabilität, Verständnis, Einfühlungsvermögen, Zeit, Belastbarkeit, Konflikt- und Reflexionsfähigkeit sind die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit der leiblichen Familie eines Pflegekindes, dem Jugendamt oder anderen Institutionen grundlegende Kriterien. Auch wirtschaftliche und gesundheitliche Aspekte sowie das eigene Lebensumfeld finden im Rahmen der Eignungsfeststellung als Pflegeperson Berücksichtigung.
Um sich als Pflegepersonen bei dem Jugendamt bewerben zu können, müssen Sie volljährig sein. Zudem ist die Vorlage eines aktuellen erweiterten Führungszeugnisses verpflichtend.
Die Mitarbeitenden des Pflegekinderdienstes des Wartburgkreises stehen Ihnen gerne für eine Beratung oder Beantwortung von Fragen zur Verfügung.
| Telefonnummer | Zimmernummer |
|---|---|
| 03695 617182 | 145 |
| 03695 617135 | 134 |
| 03695 617156 | 134 |
| Telefonnummer | Zimmernummer |
|---|---|
| 03695 617125 | 02.17a |
| 03695 617127 | 02.12 |
| 03695 617128 | 02.12 |
Telefonische Terminvereinbarung