Freizeit

Familienerholung

Der Wartburgkreis – als Träger der öffentlichen Jugendhilfe – fördert, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel, Familienerholungen. Dazu gilt es einen Antrag zu stellen. Die notwendigen Unterlagen finden Sie untenstehend.

Ferienfreizeiten

Der Wartburgkreis fördert auf Antrag im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel, für Kinder und Jugendliche ein attraktives Freizeitangebot in den Schulferien. Die Kinder und Jugendlichen sollen sich erholen können sowie Entspannung und Abwechslung vom Schulalltag erfahren. 

Ferienangebote/Freizeitangebote in den Ferien 2025

Für das Jahr 2025 hat das Jugendamt Wartburgkreis eine Übersicht für Kinder, Jugendliche, Eltern sowie Großeltern über die Ferienangebote/Ferienfreizeiten erstellt.

Förderung der Kinder- und Jugenderholung & Außerschulische Jugendbildung

Der Wartburgkreis fördert im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel: 

  • Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung um Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen (bis 21 Jahre) mit Wohnsitz im Wartburgkreis ein attraktives Freizeitangebot (§ 11 Absatz 3 des Sozialgesetzbuches VIII) in den Schulferien zu ermöglichen sowie
  • Maßnahmen der außerschulischen Jugendbildung, um junge Menschen in die Lage zu versetzen, sich selbst,  ihre persönlichen und gesellschaftlichen Lebensbedingungen zu erkennen, sich damit auseinanderzusetzen und an der Gestaltung des gesellschaftlichen Lebens teilzuhaben und mitzuwirken. Diese sollen den jungen Menschen eine Orientierungshilfe geben und sich an den Interessen der Kinder und Jugendlichen orientieren.

Zuständigkeiten

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Verwendungsnachweis Telefon Zimmer
Familienerholung 03695 618341 22
Ferienfreizeiten 03695 618341 22
Kinder- und Jugenderholung 03695 617108 137a
Außerschulische Jugendbildung 03695 617108 137a