Jugendarbeit
Der Landkreis Wartburgkreis ist Örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Die Förderung erfolgt nach Maßgabe der Richtlinie „Örtliche Jugendförderung“ des Freistaates Thüringen.
Die regionalisierte Jugendarbeit im Wartburgkreis wurde zum 01. Januar 2024 neu strukturiert. Die Jugendarbeit gliedert sich auf in 6 sozialräumlichen Planungsregionen und 3 mobile Dienste. Hier(Zeigt auf eine externe Webseite) gelangen Sie zur aktuellen Karte der regionalisierten Jugendarbeit der sozialräumlichen Planungsregionen und hier(Zeigt auf eine externe Webseite) zur Karte der mobilen Dienste.
In den einzelnen sozialräumlichen Planungsregionen (sPr) sind die Jugendeinrichtungen der Träger verortet. In der Arbeit wird sich auf die Bedarfe der Jugendlichen konzentriert sowie Freizeitangebote durchgeführt.
Die mobilen Dienste Sport und Bewegung Nord sowie Sport und Bewegung Süd halten Sport- und Bewegungsangebote sowie Stützpunktangebote innerhalb der sozialräumlichen Planungsregionen und an Schulen vor.
Der mobile Dienst Kompetenzen konzentriert sich in seiner Arbeit auf die Themenfelder Soziale Kompetenzen, Medien und Sexualität. Die Angebote zu den einzelnen Themenfeldern werden für Schulen und der Jugendarbeit innerhalb der sozialräumlichen Planungsregion konzipiert.
Die Kontaktdaten der jeweiligen Ansprechpartner der Träger erhalten Sie auf Anfrage.
Die Fachberatung der regionalisierten Jugendarbeit im Wartburgkreis bietet an:
- Beratungen für pädagogische Fachkräfte in der Jugendarbeit
- Beratungen für kommunale und freie Träger in der Jugendarbeit
- Organisation und Durchführung von Fortbildungen und Netzwerken
- Zusammenarbeit, Kooperation und Vernetzung mit anderen Institutionen
Schulbezogene Jugendarbeit
Der Landkreis Wartburgkreis fördert Projekte und Maßnahmen im Rahmen der schulbezogenen Jugendarbeit an Regelschulen, Thüringer Gemeinschaftsschulen und Gymnasien.
Die Förderung erfolgt nach der Richtlinie des Wartburgkreises zur Förderung der schulbezogenen Jugendarbeit.(Zeigt auf eine externe Webseite)
Förderung von Investiven Maßnahmen für Jugendeinrichtungen
Zuwendungen für Städten und Gemeinden für den Ausbau von Jugendeinrichtungen gemäß der Richtlinie des Wartburgkreises zur Förderung von investiven Maßnahmen der Städte und Gemeinden als Eigentümer von Jugendeinrichtungen. Hierzu zählen Neu- oder Erweiterungsbau, Aus- und Umbau, Modernisierung und die investive Ausstattung von Jugendeinrichtungen.(Zeigt auf eine externe Webseite)
Zuständigkeiten Jugendamt - Jugendarbeit
| Abteilung | Telefon | Zimmer |
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Fachberatung Jugendarbeit Nördlicher Wartburgkreis (sPr 1, sPr 2, sPr 3, mobiler Dienst Sport und Bewegung Nord, mobiler Dienst Kompetenzen) |
03695/617122 | Zimmer 127 |
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Fachberatung Jugendarbeit Südlicher Wartburgkreis, schulbezogene Jugendarbeit (sPr 4, sPr 5, sPr 6, mobiler Dienst Sport und Bewegung Süd, mobiler Dienst Kompetenzen) |
03695/617178 | Zimmer 127 |
| Sachbearbeitung Investive Maßnahmen für Jugendeinrichtungen | 03695/617108 | Zimmer 137a |