"Willkommen im Leben - Alle Informationen die rund um die Geburt wichtig sind"

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ihr Kind selbst betreuen und erziehen, haben bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes einen Rechtsanspruch auf Elternzeit.

Weitere Informationen erhalten sie bei den nachfolgenden Ansprechpartnern.

Im Wartburgkreis ist Ihr erster Ansprechpartner das Jugendamt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten Sie und geben Ihnen Hinweise, welche Stellen Sie für weitere Unterstützungsmöglichkeiten ansprechen können.

Kindergeld

Alle Eltern, die ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben, können Kindergeld erhalten. Es handelt sich um eine Leistung, die einkommensunabhängig ausgezahlt wird. Die Höhe des Kindergeldes richtet sich nach der Anzahl der Kinder. Der Antrag muss schriftlich bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit eingereicht werden.

Kindergeldzuschlag

Wenn Sie über ein geringes Familieneinkommen verfügen und weder Arbeitslosengeld II noch Leistungen zur Grundsicherung nach dem SGB XII beziehen, können Sie zusätzlich zu dem Kindergeld einen Kindergeldzuschlag beantragen.

Weiterführende Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Bundes-Familienministeriums.

Ansprechpartner vor Ort

Familienkasse Sachsen-Anhalt-Thüringen
Werner-Seelenbinder-Straße
98529 Suhl
Tel.: 0800/ 455 5530(Zeigt auf eine Telefonnummer)

Unterhaltsvorschuss

Alleinerziehende Eltern können einen Unterhaltsvorschuss für ihr Kind erhalten, wenn der andere Elternteil keinen oder nur unregelmäßigen Kindesunterhalt zahlt. Hierbei ist das Einkommen des alleinerziehenden Elternteils unerheblich. Der Unterhaltsvorschuss wird bis zum 18. Lebensjahr des Kindes bei vorliegenden Voraussetzungen gezahlt.

Ansprechpartner vor Ort

Jugendamt Wartburgkreis
Erzberger Allee 14
36433 Bad Salzungen
Tel.: 03695 617101(Zeigt auf eine Telefonnummer)