Kindertagespflege im Wartburgkreis

Gemeinsam in einer Kleingruppe mit anderen Kindern lernen und spielen. Familiennah und individuell gefördert und betreut – das ist Kindertagespflege.

Die Kindertagespflege ist nach den §§ 23 und 24 SGB VIII i. V. m. § 8 ThürKitaG eine Betreuungsform in der Regel für Kinder bis 3 Jahre. Sie ist als gleichwertiges Betreuungsangebot zur Betreuung in der Kindertagesstätte zu betrachten.

Der Anspruch auf Kindertagesbetreuung ist ab dem vollendeten ersten Lebensjahr des Kindes gesetzlich geregelt. Eltern haben die Wahl zwischen der Betreuung in der KiTa und der Betreuung in Kindertagespflege.

Tagespflegepersonen sind selbstständig tätig. Sie sind nach gesetzlichen Grundlagen qualifiziert, auf ihre Eignung geprüft und vom Jugendamt zugelassen. Sie werden von der Fachberatung beraten, begleitet und regelmäßig fortgebildet. Für Ihre Tätigkeit benötigen sie eine Pflegeerlaubnis nach § 43 SGB VIII, die nur vom Jugendamt erteilt werden darf.

Für interessierte Eltern ist die Fachberatung Kindertagespflege im Wartburgkreis erste Anlaufstelle. Sie berät Eltern, vermittelt Kinder an eine geeignete Tagespflegeperson und begleitet den Betreuungsprozess bis zum Betreuungsende.

Interessieren Sie sich selbst für eine Tätigkeit als Tagespflegeperson, können Sie sich vertrauensvoll an die Fachberatung Kindertagespflege wenden, die Sie zu allen wichtigen Aspekten der Tätigkeit berät und Auskunft erteilt.

Kontaktdaten der Fachberatung Kindertagespflege

Sachgebiet Kindheit und Jugend
Fachberatung Kindertagespflege
Tel.: 03695 618217(Zeigt auf eine Telefonnummer)
E-Mail: jugendamt@wartburgkreis.de(Zeigt auf eine Email Adresse)

Nähere Informationen finden Sie hier: