Schulen

Archivierung von Schulakten

Aufbewahrungsfristen

  • 5 Jahre für alle Akten, deren Aufbewahrungsfristen nicht geregelt sind
  • 2 Jahre für Klassenarbeiten
  • 2 Jahre für Klassenbücher
  • 5 Jahre für sonstige Abschlussarbeiten
  • 10 Jahre für Abiturarbeiten
  • 50 Jahre für Schulabschlusszeugnisse

Nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen in den Schulen sind alle Akten den jeweiligen örtlichen bzw. kreislichen Archiven anzubieten.

Zuständig für das Staatliche Gymnasium „Dr. Sulzberger“ Bad Salzungen ist das Staatsarchiv in Meiningen.

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