Auto vor Ort anmelden
Bitte Termin ausmachen
Bitte beachten Sie!
Sie wollen ein Auto zulassen?
Dann brauchen Sie unbedingt einen Termin.
Hier können Sie einen Termin ausmachen.
Sie wollen einen Führerschein bestellen?
Dann brauchen Sie unbedingt einen Termin.
Hier können Sie einen Termin ausmachen.
Ohne Termine können wir Ihnen nicht helfen.
-
Das brauche ich dazu:
- Einen gültigen Personal-Ausweis oder
einen Reise-Pass mit einer Melde-Bestätigung, die nicht älter als 4 Wochen ist - Wenn ich als Firma das Auto anmelden will, bringen ich einen Auszug aus dem Handels-Register mit und
die Gewerbe-Anmeldung - Die eVB-Nummer, also die elektronische Versicherungs-Bestätigung
- Den Kfz-Schein und eine EG-Übereinstimmungs-Bescheinigung
- Ist das nicht mein eigenes Auto? Dann brauche ich eine Vollmacht als Beauftragter und eine Kopie vom Personalausweis vom Auto-Besitzer
- Eine Einzugs-Ermächtigung für die Kfz-Steuer
- Einen gültigen Personal-Ausweis oder
-
Das brauchen ich dazu:
- Einen gültigen Personal-Ausweis oder
einen Reise-Pass mit einer Melde-Bestätigung, die nicht älter als 4 Wochen ist - Wenn ich als Firma das Auto anmelden will, bringe ich einen Auszug aus dem Handels-Register mit und
die Gewerbe-Anmeldung - Die eVB-Nummer, also die elektronische Versicherungs-Bestätigung
- Den Kfz-Schein und eine EG-Übereinstimmungs-Bescheinigung
- Ist das nicht mein eigenes Auto? Dann brauche ich eine Vollmacht als Beauftragter und eine Kopie vom Personalausweis vom Auto-Besitzer
- Eine Einzugs-Ermächtigung für die Kfz-Steuer
- Ich bringe das Auto mit, um es zu zeigen
- Das Zeugnis vom TÜV (Haupt-Untersuchung, HU)
- Vielleicht eine Umsatzsteuererklärung, wenn
das Auto vor weniger als 6 Monaten zum ersten Mal angemeldet wurde oder
das Auto noch keine 6.000 km gefahren ist - Den Kauf-Vertrag und aus manchen Ländern sogar mit einem Stempel vom Notar
- Die Fahrzeug-Papier müssen auf Deutsch übersetzt werden
- Einen gültigen Personal-Ausweis oder
-
Das brauche ich dazu:
- Einen gültigen Personal-Ausweis oder
einen Reise-Pass mit einer Melde-Bestätigung, die nicht älter als 4 Wochen ist - Die eVB-Nummer, also die elektronische Versicherungs-Bestätigung
- Vielleicht schon den Kfz-Schein und eine EG-Übereinstimmungs-Bescheinigung
- Die Fahrzeug-Papier müssen auf Deutsch übersetzt werden
- Wenn es noch keine Papiere gibt:
- der Importeur muss schreiben, dass keine Vor-Papiere bei einer Bank liegen – nicht in Deutschland und nicht im Ausland
- der Importeur muss schreiben, dass noch kein Kfz-Schein beantragt oder ausgestellt wurde
- wenn das Auto aus einem Land kommt, dass nicht zur EU gehört:
- technisches Gutachten nach § 21 StZVO
- vom Zoll-Amt eine Unbedenklichkeits-Bescheinigung
- vielleicht gibt es auch eine Ausnahme-Genehmigung
- Kauf-Vertrag und die originale Rechnung – also keine Kopie
- Sollte ich selbst nicht das Auto besitzen, brauche ich eine Vollmacht als Beauftragter und eine Kopie vom Personalausweis vom Auto-Besitzer
- Eine Umsatzsteuer-Erklärung
- Wenn ich als Firma das Auto anmelden will, bringe ich einen Auszug aus dem Handels-Register mit und
die Gewerbe-Anmeldung - Ich bringe das Auto mit, um es zu zeigen
- Eine Einzugs-Ermächtigung für die Kfz-Steuer
- Einen gültigen Personal-Ausweis oder
-
Das brauche ich dazu:
- Einen gültigen Personal-Ausweis oder
einen Reise-Pass mit einer Melde-Bestätigung, die nicht älter als 4 Wochen ist - Die eVB-Nummer, also die elektronische Versicherungs-Bestätigung
- Den Kfz-Brief
- Den Kfz-Schein
- Das gültige Zeugnis vom TÜV zur Hauptuntersuchung
- Ist das Auto nicht mein eigenes? Dann brauche ich eine Vollmacht als Beauftragter und eine Kopie vom Personalausweis vom Auto-Besitzer
- Eine Einzugs-Ermächtigung für die Kfz-Steuer
- Vielleicht Ausnahme-Genehmigungen
- Einen gültigen Personal-Ausweis oder
-
Ich möchte ein Auto abmelden.
Das brauche ich dazu:
- Den Kfz-Brief
- Den Kfz-Schein
- Die Kenn-Zeichen
- Ist das Auto nicht mein eigenes? Dann brauche ich eine Vollmacht als Beauftragter und eine Kopie vom Personalausweis vom Auto-Besitzer
Auto-Verkäufer können sich schützen!
Immer wieder melden Auto-Käufer die Autos nicht schnell genug um.
Die Verkäufer müssen weiter Steuer und Versicherung bezahlen.
Wollen Sie ein Auto verkaufen?
Schützen Sie sich.
Nutzen Sie dieses Formular(pdf, 33 KB).
Damit geben Sie dem Amt die neue Adresse vom neuen Auto-Besitzer. -
Die roten Kennzeichen sind für kurze Zeit.
Jedes Auto braucht ein Kennzeichen.
Damit wird angezeigt, dass das Auto versichert ist.
Erst der Besitzer gibt ihm ein Kennzeichen.
Ein Auto ohne Besitzer steht eigentlich auf einem Auto-Hof.
Aber manchmal muss es den Ort wechseln.
Dann braucht es rote Kennzeichen.Das brauche ich dazu:
- Einen gültigen Personal-Ausweis oder
einen Reise-Pass mit einer Melde-Bestätigung, die nicht älter als 4 Wochen ist - Die eVB-Nummer, also die elektronische Versicherungs-Bestätigung
- Ist das Auto nicht mein eigenes? Dann brauche ich eine Vollmacht als Beauftragter und eine Kopie vom Personalausweis vom Auto-Besitzer
- Wenn ich als Firma das Auto anmelden will, bringe ich einen Auszug aus dem Handels-Register mit und
die Gewerbe-Anmeldung - Technische Daten
- CoC Übereinstimmungs-Bescheinigung oder
- Kfz-Schein
- Das gültige Zeugnis vom TÜV zur Hauptuntersuchung
- In diesem Merkblatt finde ich wichtige Informationen
Achtung: das Merkblatt ist nicht in Leichter Sprache.
Das rote Kennzeichen ist 5 Tage gültig.
Sie müssen die Kennzeichen nicht zurück geben.Sie können aber rote Kennzeichen immer wieder benutzen.
- Einen gültigen Personal-Ausweis oder
-
Manche Firmen brauchen öfter rote Kennzeichen.
Zum Beispiel, wenn sie regelmäßig Autos transportieren oder probefahren.
Dann kann die Firma dauerhaft rote Kennzeichen bekommen.
Diese Kennzeichen kann man immer wieder benutzen.Diese brauche ich dazu:
- Ein Antrag
Im Antrag muss genau erklärt werden, warum die Firma rote Kennzeichen braucht. - Eine Unbedenklichkeits-Bescheinigung
vom Finanzamt und von der Krankenkasse.
Diese Bescheinigung zeigt: Es gibt keine offenen Schulden. - Ein gültiger Personalausweis oder
ein Reisepass mit Melde-Bestätigung.
Die Melde-Bestätigung darf nicht älter als 4 Wochen sein. - Eine Gewerbeanmeldung
(Das zeigt: Die Firma ist angemeldet.) - Ein Auszug aus dem Handelsregister
mit allen Nachträgen (also auch mit allen Änderungen). - Eine elektronische Versicherungs-Bestätigung
für rote Kennzeichen.
Diese Bestätigung heißt eVB-Nummer und besteht aus 7 Zeichen. - Wenn nicht die Inhaberin oder der Inhaber selbst das Fahrtenbuch führt:
Dann muss ein verantwortlicher Mitarbeiter benannt werden. - Ein Nachweis über die Stellfläche der Firma.
Das ist der Ort, an dem die Fahrzeuge stehen.
Das muss vorher bei der Gemeinde beantragt werden:
- Ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
Wichtige Hinweise:
- Wenn die Firma aufgelöst, verkauft oder umbenannt wird:
Dann müssen die roten Kennzeichen zurückgegeben werden. - Wenn sich etwas ändert, muss das sofort gemeldet werden:
- Ein neuer Eintrag im Handelsregister
- Ein neuer Standort der Firma
- Eine Verlängerung der Gewerbeanmeldung
- Ein Antrag
-
Manche Menschen besitzen besondere alte Fahrzeuge.
Diese Fahrzeuge nennt man Oldtimer.
Ein Oldtimer ist mindestens 30 Jahre alt
und gehört zum technischen Kulturgut.
Das heißt: Das Fahrzeug hat geschichtliche Bedeutung.
Es ist gut erhalten oder originalgetreu wiederhergestellt.Für solche Fahrzeuge kann man ein rotes Oldtimerkennzeichen bekommen.
Aber nur, wenn die Person zuverlässig ist
und das Fahrzeug gut gepflegt ist.Diese Unterlagen sind nötig:
- Ein schriftlicher Antrag.
In dem Antrag muss stehen:- warum das Kennzeichen gebraucht wird
- dass die Person weiß, wofür das Oldtimerkennzeichen erlaubt ist
- welche Stellplätze es gibt (nicht auf öffentlichen Straßen!)
- Die originalen Fahrzeugpapiere
- Wenn es zwei oder mehr Fahrzeuge gibt:
→ ein Nachweis über passende Stellplätze - Ein gültiger Personalausweis oder
ein Reisepass mit Meldebestätigung
(Die Bestätigung darf nicht älter als 4 Wochen sein.) - Ein Führungszeugnis
(Dieses wird beim Einwohnermeldeamt beantragt.) - Ein Auszug aus dem Verkehrszentralregister
(Diesen beantragt die Kfz-Zulassungsstelle.) - Eine elektronische Versicherungsbestätigung
(Diese heißt eVB-Nummer – sie ist nötig für das rote Oldtimerkennzeichen.) - Ein Gutachten nach § 23 StVZO
(Dieses bekommt man zum Beispiel bei DEKRA oder TÜV.)
Wenn keine Fahrzeugpapiere vorhanden sind:
Dann braucht die Person:
- einen Kaufvertrag, eine Schenkungsurkunde oder etwas Ähnliches
- einen schriftlichen Nachweis, warum die Papiere fehlen
und wo sie verloren gegangen sind
Dann kann die Zulassungsstelle eine Ident-Nummer vergeben
und beim Kraftfahrt-Bundesamt prüfen, ob alles in Ordnung ist.Wichtige Hinweise:
- Das rote Oldtimerkennzeichen darf nicht im Alltag benutzt werden.
Es ist nur für besondere Fahrten erlaubt:- für Veranstaltungen rund um Oldtimer
- für die Hin- und Rückfahrt zu solchen Veranstaltungen
- für Probefahrten, Überführungen oder Prüfungen
- für Fahrten zur Reparatur oder Wartung
- Das Fahrzeug muss mindestens 30 Jahre alt sein.
- Wenn das Kennzeichen vergeben wird:
Dann muss ein gültiger Personalausweis oder Reisepass
mit aktueller Meldebestätigung vorgelegt werden.
- Ein schriftlicher Antrag.
Haben Sie Fragen oder funktioniert etwas nicht?
Die Zulassungs-Behörde hilft Ihnen.