Schul-Hort
Was ist ein Hort?
Ein Schul-Hort ist ein Angebot für Kinder in Grund-Schulen.
Im Hort können Kinder:
- Spielen
- Haus-Aufgaben machen
- Vesper essen
Alle Grund-Schulen in Thüringen haben einen Hort.
Dort passen Erzieher und Erzieherinnen auf die Kinder auf.
In der Grund-Schule haben Kinder oft nur bis zum Mittag Unterricht.
Aber die Eltern arbeiten oft bis nachmittags.
Die Kinder sollen nicht allein daheim sein.
Dafür gibt es den Hort.
In einigen Schulen gibt es auch den Hort vor der Schule.
Einige Eltern müssen schon ganz früh arbeiten.
Dann können die Kinder im Früh-Hort sein.
Zum Beispiel können sie dort in Ruhe frühstücken.
Die Eltern bezahlen für den Hort.
Sie müssen das Kind anmelden.
Dafür gibt es einen Antrag.
Was kostet der Schul-Hort?
Der Hort beginnt wie das Schul-Jahr am 1. August.
Sie können Ihr Kind anmelden.
Dann kostet das Geld.
Sie bezahlen jeden Monat den gleichen Preis.
Es ist egal, ob Ferien sind.
Es ist egal, ob das Kind krank war.
Das nennt man Pauschale.
Manche zahlen etwas weniger
Menschen mit weniger Geld zahlen weniger Hort-Gebühren.
Das nennt man: Ermäßigung.
Dazu gibt es verschiedene Briefe.
Achtung: diese Briefe sind nicht in Leichter Sprache.
Einkommen
Wer wenig Geld verdient, zahlt weniger für den Hort.
Manche Eltern leben getrennt.
Wichtig ist das Einkommen vom Eltern-Teil,
wo das Kind lebt.
Dazu braucht das Landrats-Amt die Übersicht aus dem vorherigen Jahr.
Zum Beispiel:
- Jahres-Verdienst-Abrechnung
- Bezüge-Bescheinigung
- Bescheinigung über öffentliche Sozial-Leistungen
- Oder andere Einkommens-Nachweise
Zum Beispiel soll das Kind im Herbst 2019 in den Hort.
Dann braucht das Amt die Nachweise aus 2018.
Sind Sie selbständig?
Dann geben Sie bitte einen Einkommens-Steuer-Bescheid ab.
Zahl der Kinder einer Familie
Hat Ihr Kind Geschwister?
Dann zahlen Sie vielleicht schon Gebühren für die Betreuung.
Zum Beispiel:
- Kinder-Garten-Gebühren
- Hort-Gebühren
Das kann ein Grund für eine Ermäßigung sein.
Reichen Sie dazu diese Unterlagen ein:
- Bescheinigung zum Kinder-Geld vom Geschwister-Kind
- Nachweis zum Besuch der anderen Betreuung
Abmeldung oder Ummeldung
Sie melden das Kind beim Hort an.
Von nun an zahlen Sie monatlich Geld.
Nur der Juli ist kostenfrei wegen der Sommerferien.
Ihr Kind ist automatisch auch im kommenden Schul-Jahr angemeldet.
Wollen Sie das nicht?
Dann melden Sie Ihr Kind vom Hort ab.
Dazu gibt es eine Frist.
Die Frist geht bis zum 15. Tag des vorherigen Monats.
Hier ein Beispiel:
Sie wollen Ihr Kind ab Januar nicht mehr zum Hort geben.
Dann müssen Sie bis spätestens 15. Dezember das Kind abmelden.
Sie müssen einen Brief schreiben.
Den Brief geben Sie im Hort in der Schule ab.
Sie können nicht mehr bezahlen?
Dann kann das Kind nicht mehr in den Hort.
Sie werden dazu vorher gefragt.
Manchmal gibt es andere Lösungen.
Haben Sie Fragen?
Dann rufen Sie uns gern an:
Amtsleiter: Herr Seelig
Post-Anschrift:
Postfach 11 65
36421 Bad Salzungen
Telefon: 03 69 5 61 62 01