Wohngeld
Was ist Wohn-Geld?
Menschen mit wenig Geld können Wohn-Geld beantragen.
Wohn-Geld ist Geld für die Miete.
Wohnen ist sehr teuer geworden.
Auch Menschen im eigenen Haus können Wohn-Geld beantragen.
So steht es im Gesetz.
Wohn-Geld-Rechner
Auf dieser Seite(Zeigt auf eine externe Webseite) gibt es einen Rechner.
Damit können Sie schauen, ob Sie Wohn-Geld bekommen.
Und Sie können berechnen, wie viel Wohn-Geld Sie vielleicht bekommen.
Achtung: die Seite ist nicht in Leichter Sprache.
Wie bekomme ich Wohn-Geld?
Sie müssen einen Antrag ausfüllen.
Füllen Sie das Formular aus.
Lesen Sie dazu die Merk-Blätter.
Drucken Sie alles aus.
Sie haben keinen Drucker?
Gern senden wir Ihnen die Formulare mit der Post.
Melden Sie sich bei uns.
Senden Sie die ausgefüllten Formulare an das Amt.
Das Amt entscheidet dann, ob Sie Geld bekommen.
Das nennt man: Bewilligung.
Weitere Leistungen neben dem Wohn-Geld
Haben Sie vom Amt Wohn-Geld bekommen?
Sie können noch weiteres Geld beantragen:
- Für Bildung und Teilhabe
- Für Kindergarten-Gebühren
- Für Heizkosten im Jahr 2022
-
Folgende Menschen können Wohn-Geld beantragen:
- Mieter in einer Wohnung
- Untermieter in einer Wohnung
- Menschen, denen eine Genossenschafts-Wohnung gehört
- Menschen mit einem miet-ähnlichen dauerhaften Wohn-Recht
- Bewohner in Heim
- Menschen, die eine Wohnung in einem Mehrfamilien-Haus besitzen und bewohnen
- Menschen, die eine Wohnung oder ein Haus haben
- Menschen, die in ihren Nebenjob Bauer sind
- Menschen mit einem eigentums-ähnlichen dauerhaften Wohn-Recht
-
So muss es sein, um Wohn-Geld zu bekommen:
- Sie müssen wenig Geld haben
- Sie bekommen kein Sozial-Geld
- Sie bekommen kein Bürgergeld
3 Fragen entscheiden, wie viel Wohn-Geld das Amt bezahlt:
- Wie viele Menschen leben im Haushalt?
- Wie viel Geld verdienen alle zusammen?
- Wie hoch ist die Miete?
-
Folgende Haushalte erhalten kein Wohn-Geld:
- Haushalte, wo nur Schüler und Auszubildende leben
- Haushalte ohne Miete
- Haushalte, wo alle Leistungen nach SGB 8 erhalten
Folgende Menschen erhalten kein Wohn-Geld:
- Menschen mit viel Geld
- Menschen, die Sozial-Geld bekommen
- Menschen, die Bürgergeld bekommen
- Menschen, die Wohnkosten-Zuschuss für Azubi bekommen
- Menschen, die Übergangs-Geld erhalten
- Menschen, die Verletzten-Geld erhalten
- Menschen, die Grund-Sicherung im Alter bekommen
- Menschen, die Hilfen zum Lebens-Unterhalt bekommen
- Menschen, die Asylbewerber-Leistungen bekommen
- Menschen mit einem Aufenthalts-Titel nach §§ 16e, 17, 19e und 20
-
Klicken Sie hier, um zu den Formularen zu kommen.
Achtung: die Formulare sind nicht in Leichter Sprache.Sie können die Formulare auch im Landrats-Amt abholen.
Gehen Sie zum Amt in Bad Salzungen oder zum Amt nach Eisenach.Wir können Ihnen die Formulare auch mit der Post nach Hause schicken.
-
Das ausgefüllte Formular können Sie mit der Post ans Amt senden.
Hier ist die Adresse:Landratsamt Wartburgkreis
Amt für Versorgung und Migration
Rennbahn 6
99817 EisenachSie können den Brief auch einfach in den Briefkasten am Amt werfen.
Bitte rufen Sie danach nicht an.
Wir bekommen viele Anträge.
Wir brauchen Zeit für die vielen Anträgen.
Wenn wir Fragen haben, rufen wir Sie an -
Für den Antrag müssen Sie ein paar andere Unterlagen mitgeben.
Einige Menschen haben keinen Drucker zuhause.
Geben Sie die originalen Unterlagen mit dem Antrag ins Amt.
Schreiben Sie drauf: das sind Originale.
Wir kopieren dann die Unterlagen.
Wir senden Ihnen die originalen Unterlagen zurück. -
Es ist unterschiedlich.
Auch hier zählen wieder die 3 Fragen von oben.Hier gibt es eine Liste. (pdf, 181 KB)
Achtung: die Liste ist nicht in Leichter Sprache.Sie müssen Nachweise eingeben über:
- Ihr Einkommen
- Ihre Miete
Und weitere Unterlagen
-
Das kommt drauf an.
Die 3 Fragen helfen hier weiter.- Wie viele Menschen leben im Haushalt?
- Wie viel Geld verdienen alle zusammen?
- Wie hoch ist die Miete?
Es gibt eine Obergrenze.
-
Der erste Monat ist der Monat, in dem Sie den Antrag abgegeben haben.
Meist bezahlt das Amt dann 12 Monate das Wohn-Geld.
Dann müssen Sie wieder einen Antrag stellen.Bei Ihnen hat sich etwas verändert?
Dann muss das Amt das Wohn-Geld neu berechnen.
Zum Beispiel:- Ihr Einkommen verändert sich
- Die Miete verändert sich stark
- Jemand verlässt den Haushalt
- Jemand kommt zum Haushalt dazu
Sie ziehen um?
Damit endet das Wohn-Geld für die alte Wohnung.
Stellen Sie früh einen Wohn-Geld-Antrag für die neue Wohnung.
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Rufen Sie uns an:
- 03695 61 75 25 – Zimmer 165
- 03695 61 75 26 – Zimmer 165
- 03695 61 75 27 – Zimmer 132
- 03695 61 75 28 – Zimmer 158
- 03695 61 75 29 – Zimmer 158
- 03695 61 84 16
- 03695 61 84 17
Oder senden Sie eine E-Mail an: versorgung.migration@wartburgkreis.de(Zeigt auf eine Email Adresse)
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